Welche Vorteile hat die DKV Gruppenversicherung?

Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) bietet eine moderne Gruppenversicherung, die eine erstklassige Gesundheitsversorgung ermöglicht – für Arbeitgeber, Mitarbeiter und sogar für Freiberufler. Und das zu besonders vorteilhaften Konditionen. Profitieren Sie von den umfassenden Vorteilen einer Gruppenversicherung, denn gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter sind das Rückgrat jedes erfolgreichen Unternehmens. Auch Freiberufler können profitieren: Die DKV kooperiert mit nahezu 300 berufsständischen Organisationen aus den freien Berufen.

Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren immer weiter reduziert, was zu Versorgungslücken geführt hat. Mit der Gruppenversicherung der DKV erhalten Versicherte Zugang zur privaten Voll- und Pflegeversicherung oder können bestehende Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen – und das zu besonders günstigen Konditionen. Kontaktieren Sie uns profitieren Sie von unserem ausgezeichneten Kundenservice.

Krankentagegeld und zusätzliche Serviceleistungen

Mit der optionalen Krankentagegeldversicherung bleibt das Einkommen Ihrer Mitarbeiter auch bei längerer Krankheit gesichert. Zusätzlich stehen umfangreiche Serviceleistungen zur Verfügung, darunter:

  • DKV-Gesundheitstelefon
  • Hilfsmittel-Service
  • Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (Disease Management Programme)

Ihre Vorteile mit der DKV-Gruppenversicherung

  • Attraktive Beiträge
  • Gleiche Konditionen für Familienangehörige und Lebenspartner
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung
  • Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen
  • Vorteile für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern

Nutzen Sie die DKV-Gruppenversicherung ab einer Unternehmensgröße von 500 Mitarbeitern und profitieren Sie von einem Gruppenversicherungsvertrag:

  • Langfristige Mitarbeiterbindung und Motivation
  • Senkung des Krankenstands und Steigerung des Geschäftserfolgs
  • Kein zusätzlicher Aufwand für die Personalabteilung – die Beiträge werden von den Mitarbeitern getragen
  • Reduzierung der Lohnnebenkosten durch Beitragsersparnisse und kostengünstigeren Einstieg in die private Krankenvollversicherung
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Freiberufler

Auch Freiberufler profitieren von den günstigen Konditionen der DKV-Gruppenversicherung. Insbesondere die Krankentagegeldtarife sind bis zu 60 % günstiger als vergleichbare Einzelversicherungen – ein entscheidender Vorteil für Selbstständige.

Die DKV Gruppenversicherung gibt es speziell für Mitglieder folgender Berufsorganisationen:

  • Apotheker
  • Architekten
  • Ärzte
  • Dolmetscher/Übersetzer
  • Ergotherapeuten
  • Hebammen
  • Heilpraktiker
  • Ingenieure
  • Journalisten
  • Logopäden
  • Notare
  • Physiotherapeuten/Krankengymnasten
  • Psychotherapeuten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte

Welche Produkte gibt es im Bereich der DKV Zusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Ein Besuch beim Zahnarzt kann hohe Kosten verursachen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich 60 % der Regelversorgungskosten, mit einem vollständig geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf bis zu 75 %. Besonders beim Zahnersatz kann der Eigenanteil jedoch schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Mit den Zahnzusatzversicherungen der DKV sichern Sie sich umfassenden Schutz und müssen sich um hohe Zahnarztkosten keine Sorgen mehr machen.

Folgende Tarife stehen zur Wahl:

Basis – KombiMed Zahn Tarif Z80

Zahnersatz: 80% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kronen, Teilkronen (z.B. Onlays, Veneers) Brücken, Zahnprothesen und deren Wiederherstellung, Verblendungen, Begleitleistungen (z.B. Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen) und Materialkosten.

Implantate: 80% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Implantate sowie dazugehörige chirurgische Maßnahmen (z.B. Knochenaufbau)

Zahnärztliche Leistungen: 80% für Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscherschienen) sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht

Zahnbehandlung (inkl. Inlays): 100% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnfüllungen, z. B.: Inlays, Kunststofffüllungen in Dentin-Adhäsivtechnik
100% für parodontologische Leistungen und Wurzelbehandlungen sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht

Zahnprophylaxe: 100% für eine Behandlung je Kalenderjahr (z..B. für professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung oder Fissuren Versiegelung

Kieferorthopädie (KFO): 100% bis zu 2.000 € je Versicherungsfall (KIG 1-5), sofern bei Beginn der Behandlung das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet ist. 100% ab Vollendung des 18.Lebensjahres wenn die Maßnahmen aufgrund eines Unfalls erforderlich sind. Begrenzung in den ersten drei Versicherungsjahren:
im 1. Versicherungsjahr bis 500 €
im 1. bis 2. Versicherungsjahr bis 1.000 €
im 1. bis 3. Versicherungsjahr bis 1.500 €

Zahnstaffel: Summenbegrenzung für alle im Tarif enthaltenen Leistungen mit Ausnahme Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe
im 1. Versicherungsjahr bis 1.000 €
im 1. bis 2. Versicherungsjahr bis 2.000 €
im 1. bis 3. Versicherungsjahr bis 3.000 €

Startvorteil: Wir können die Summenbegrenzung auf die ersten zwei Versicherungsjahre verkürzen, wenn die versicherte Person Maßnahmen zum Erhalt ihrer Zahngesundheit durchgeführt hat. Dies wird im Rahmen des Abschlusses gesondert abgefragt.

Wartezeiten: Keine

Komfort – KombiMed Zahn Tarif Z90

Zahnersatz: 90% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kronen, Teilkronen (z.B. Onlays, Veneers) Brücken, Zahnprothesen und deren Wiederherstellung, Verblendungen, Begleitleistungen (z.B. Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen) und Materialkosten.

Implantate: 90% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Implantate sowie dazugehörige chirurgische Maßnahmen (z.B. Knochenaufbau)

Zahnärztliche Leistungen: 90% für Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscherschienen) sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht

Zahnbehandlung (inkl. Inlays): 100% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnfüllungen, z. B.: Inlays, Kunststofffüllungen in Dentin-Adhäsivtechnik
100% für parodontologische Leistungen und Wurzelbehandlungen sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht

Zahnprophylaxe: 100% für eine Behandlung je Kalenderjahr (z..B. für professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung oder Fissuren Versiegelung

Kieferorthopädie (KFO): 100% bis zu 2.000 € je Versicherungsfall (KIG 1-5), sofern bei Beginn der Behandlung das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet ist. 100% ab Vollendung des 18.Lebensjahres wenn die Maßnahmen aufgrund eines Unfalls erforderlich sind. Begrenzung in den ersten drei Versicherungsjahren:
im 1. Versicherungsjahr bis 500 €
im 1. bis 2. Versicherungsjahr bis 1.000 €
im 1. bis 3. Versicherungsjahr bis 1.500 €

Zahnstaffel: Summenbegrenzung für alle im Tarif enthaltenen Leistungen mit Ausnahme Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe
im 1. Versicherungsjahr bis 1.000 €
im 1. bis 2. Versicherungsjahr bis 2.000 €
im 1. bis 3. Versicherungsjahr bis 3.000 €

Startvorteil: Wir können die Summenbegrenzung auf die ersten zwei Versicherungsjahre verkürzen, wenn die versicherte Person Maßnahmen zum Erhalt ihrer Zahngesundheit durchgeführt hat. Dies wird im Rahmen des Abschlusses gesondert abgefragt.

Wartezeiten: Keine

Premium – KombiMed Zahn Tarif Z100

Zahnersatz: 100% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kronen, Teilkronen (z.B. Onlays, Veneers) Brücken, Zahnprothesen und deren Wiederherstellung, Verblendungen, Begleitleistungen (z.B. Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen) und Materialkosten.

Implantate: 100% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Implantate sowie dazugehörige chirurgische Maßnahmen (z.B. Knochenaufbau)

Zahnärztliche Leistungen: 100% für Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscherschienen) sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht

Zahnbehandlung (inkl. Inlays): 100% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnfüllungen, z. B.: Inlays, Kunststofffüllungen in Dentin-Adhäsivtechnik
100% für parodontologische Leistungen und Wurzelbehandlungen sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht

Zahnprophylaxe: 100% für eine Behandlung je Kalenderjahr (z..B. für professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung oder Fissuren Versiegelung

Kieferorthopädie (KFO): 100% bis zu 2.000 € je Versicherungsfall (KIG 1-5), sofern bei Beginn der Behandlung das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet ist. 100% ab Vollendung des 18.Lebensjahres wenn die Maßnahmen aufgrund eines Unfalls erforderlich sind. Begrenzung in den ersten drei Versicherungsjahren:
im 1. Versicherungsjahr bis 500 €
im 1. bis 2. Versicherungsjahr bis 1.000 €
im 1. bis 3. Versicherungsjahr bis 1.500 €

Zahnstaffel: Summenbegrenzung für alle im Tarif enthaltenen Leistungen mit Ausnahme Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe
im 1. Versicherungsjahr bis 1.000 €
im 1. bis 2. Versicherungsjahr bis 2.000 €
im 1. bis 3. Versicherungsjahr bis 3.000 €

Startvorteil: Wir können die Summenbegrenzung auf die ersten zwei Versicherungsjahre verkürzen, wenn die versicherte Person Maßnahmen zum Erhalt ihrer Zahngesundheit durchgeführt hat. Dies wird im Rahmen des Abschlusses gesondert abgefragt.

Wartezeiten: Keine


Ambulante Zusatzversicherung

Mit den ambulanten Zusatzversicherungen der DKV reduzieren Sie hohe Zuzahlungen und sichern sich die Leistungen, die Ihnen wichtig sind. Die Vorsorgelösungen der DKV schließen finanzielle Lücken in der gesetzlichen Versorgung und unterstützen aktiv Ihre Gesundheit. So sind Sie bestens abgesichert und können sich auf eine optimale medizinische Betreuung verlassen.

Mehr Brille als in der gesetzlichen Krankenversicherung – KombiMed Tarif KSHR

Sehhilfen

80 %

  • ab dem 14. Lebensjahr bis zu 200 Euro einmal alle 2 Jahre für neue Brillen oder Kontaktlinsen. Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge
  • bis zum 14. Lebensjahr bis zu 100 Euro bei medizinischer Notwendigkeit.

Ausland

  • 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
  • 100 % stationäre Behandlung bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
  • 100 % akute ambulante Behandlung bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
  • 24-Stunden-Notrufservice
  • 100 % Krankenrücktransport bei Vermittlung über DKV, sonst 80 %

Zusatzversicherung für Brille, Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte) und Reisen – Tarif KHMR

Sehhilfen

90 %

  • ab dem 14. Lebensjahr bis zu 300 Euro einmal alle 2 Jahre für neue Brillen oder Kontaktlinsen. Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.
  • bis zum 14. Lebensjahr bis zu 300 Euro bei medizinischer Notwendigkeit.

Hilfsmittel

  • 80 % Hilfsmittel bis zu 300 € je Kalenderjahr nach vorheriger Anrechnung der GKV-Vorleistung
  • 80 % Hörgeräte bis zu 600 €

Ausland

  • 100 % ambulante Behandlung, akute, nicht geplante Behandlungen
  • 100 % stationäre Behandlung, akute, nicht geplante Behandlungen
  • 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen
  • 100 % Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit und Organisation durch die DKV
  • bis 10.000 € Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall
  • bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten
  • 24-Stunden-Notrufservice

Ambulante Zusatzversicherung mit Leistungen für Brille, Vorsorge, Medikamente, Naturheilbehandlung und mehr (Tarif KABN)

Vorsorge / Schutzimpfung / Prävention

100 % für

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (z. B. Früherkennung von Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen), unabhängig von Altersgrenzen und Zeitabständen, maximal bis zu 600 Euro je Versicherungsjahr
  • Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission bzw. Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit empfohlen werden. Die Schutzimpfung gilt auch für private und berufliche Reisen
  • für zwei Präventionskurse – auch als Online-Kurs – je Versicherungsjahr, maximal bis zu 600 € je Versicherungsjahr

Arznei- und Verbandmittel

80 % für

  • vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • inklusive im Rahmen der Alternativmedizin sowie gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen, bis zu 600 Euro je Versicherungsjahr

Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker

80 % für

  • vom Arzt oder Heilpraktiker durchgeführte Behandlungen nach Methoden der Alternativmedizin. Die Leistungserstattung erfolgt im Rahmen des Hufelandverzeichnisses bzw. im Rahmen der Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker
  • Maximal bis zu
    100 € im ersten Versicherungsjahr
    200 € im zweiten Versicherungsjahr
    300 € im dritten Versicherungsjahr
    600 € in jedem weiteren Versicherungsjahr

Sehhilfen

100 % für

  • neue Brillen und Kontaktlinsen sowie Reparaturen, max. bis zu 300 € innerhalb von 24 Monaten

Lasik-Operation

100 % für

  • ärztliche Leistungen im Rahmen der refraktiven Augenchirurgie wie z. B. Lasik oder Linsenaustausch
  • Maximal bis zu
    200 € innerhalb der ersten 60 Versicherungsmonate, wenn die Leistung im ersten Versicherungsjahr stattfindet
    400 € innerhalb der ersten 60 Versicherungsmonate, wenn die Leistung im zweiten Versicherungsjahr stattfindet,
    600 € innerhalb der ersten 60 Versicherungsmonate, wenn die Leistung im dritten Versicherungsjahr stattfindet,
    1.200 € innerhalb der ersten 60 Versicherungsmonate, wenn die Leistung im vierten Versicherungsjahr oder später stattfindet.

Sonstige Hilfsmittel

100% für

  • vom Arzt verordnete Hilfsmittel (z. B. Gehstützen oder Krankenfahrstühle und inklusive gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen), max. bis zu 300 € je Versicherungsjahr

Heilmittel

80% maximal 600 Euro je Versicherungsjahr

  • logopädische, podologische, ergotherapeutische und osteopathische Leistungen

Leistungen im Ausland und Krankenrücktransport

100 % für

  • ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten
  • zahnärztliche Leistungen in Form von schmerzstillender Zahnbehandlung und Zahnfüllung in einfacher Ausführung

100 % für

  • die Mehrkosten beim Rücktransport aus dem Ausland, wenn die Organisation durch die DKV erfolgt, sonst zu 80%

100 % für

  • die Überführung aus dem Ausland, bis zu 10.000 €
  • die Beisetzung im Ausland, bis zu 10.000 €

Ambulante Zusatzversicherung – KombiMed Ambulant Privat Tarif KAMP

Beitrag und Selbstbeteiligung

ohne Selbstbeteiligung

Beim Arzt

100 % ärztliche Behandlung und Untersuchung

  • nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • 85 % ohne Vorleistung

100 % Vorsorgeuntersuchungen

  • nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • unabhängig von den gesetzlichen Altersgrenzen
  • 85 % ohne Vorleistung

100 % für Schutzimpfungen

  • für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) bzw. Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit empfohlenen Schutzimpfungen
  • 85 % ohne Vorleistung

100% für verordnete digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

  • die im Diga-Verzeichnis enthalten sind
  • nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • 85 % ohne Vorleistung
  • und zusätzlich bis zu 500 € je Kalenderjahr für solche, die die Kriterien erfüllen

Psychotherapie nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse

  • 100 % für 1. – 30. Sitzung
  • 80 % für 31. bis 60. Sitzung
  • 70 % ab 61. Sitzung

Psychotherapie ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse

  • 85 % für 1. – 30. Sitzung
  • 70 % für 31. – 60. Sitzung
  • 50 % ab 61. Sitzung
  • vorherige Schriftliche Zusage durch DKV notwendig

Sehhilfen

100 % für Sehhilfen und Lasik-Operation

  • nach Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • Begrenzung für Sehhilfen auf max. 500 € innerhalb von 24 Monaten
  • Lasik-Operation nur nach vorheriger schriftlicher Zusage
  • 85 % ohne Vorleistung

Arzneimittel

100 % für Arznei- und Verbandmittel

  • nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • 85 % ohne Vorleistung

Ausnahmen

  • Mittel zur Empfängnisverhütung
  • Präparate wegen erektiler Dysfunktion oder zur Steigerung der sexuellen Potenz
  • Mittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Regulierung des Körpergewichts
  • Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses
  • Präparate zur Raucherentwöhnung
  • Präparate zur Anti-Aging-Behandlung, Lifestyle-Behandlung bzw. kosmetischen Behandlung (z. B. Faltenglättung)
  • Vitaminpräparate außerhalb der gezielten Behandlung von Vitaminmangelerkrankungen
  • kosmetische Mittel, Pflege- und Desinfektionsmittel, Badezusätze
  • Stärkungsmittel, Mineralwässer sowie Nährmittel, sofern nicht medizinisch notwendige Sondennahrung

Hilfsmittel

100 % für Hilfsmittel mit vorheriger schriftlicher Zusage

  • nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • 85 % ohne Vorleistung

100 % für Hilfsmittel ohne vorheriger schriftlicher Zusage

  • Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder
  • Einlagen zur Fußkorrektur
  • Gehstützen
  • Inhalationsgeräte
  • Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen
  • orthopädische Maßschuhe (erstattungsfähig ist der Teil der Aufwendungen, der 100 € – bis zum 20. Lebensjahr 50 € – übersteigt)
  • orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen
  • Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).

100 % für Hörgeräte

  • nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • Begrenzung auf maximal 1.000 € pro Hörgerät
  • 85 % bis maximal 850 € pro Hörgerät ohne Vorleistung

Heilmittel

100% bei Vorleistung GKV, 85% ohne Vorleistung GKV; bis zu den Höchstbeträgen des tariflichen Verzeichnisses

Heilpraktiker

100 % für Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • einschließlich hierzu verordneter Arzneimittel
  • Pro Versicherungsjahr Begrenzung auf maximal je 1.000 € für Heilpraktiker und 1.000 € für Naturheilverfahren
  • gilt für alle Leistungen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. gemäß Hufelandverzeichnis

Ausland

Leistungserstattung auch im Ausland

  • bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Staaten der EU, des europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz

Besonderheiten

100 % für gesetzliche Zuzahlungen

  • die im unmittelbaren Zusammenhang mit den versicherten ambulanten Leistungen stehen (z.B. Arzneimittelzuzahlungen)


Krankenhauszusatzversicherung

Zusatzversicherung mit Zweibettzimmer ohne Chefarztbehandlung – Tarif UZ2

Im Krankenhaus

100 % Zweibettzimmer

  • gesondert berechenbare Unterbringung (ohne Chefarztbehandlung)

25 € Ersatz-Krankenhaustagegeld als Ausgleichszahlung

  • wenn das Krankenhaus die Unterbringung im Zweibettzimmer nicht zur Verfügung stellen kann. Auch bei Kindern.

Bei Krankheiten und Unfällen

Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt nach einem Unfall – KombiMed Krankenhaus Tarif KSU

Im Krankenhaus

100 % privatärztliche Versorgung

  • freie Arztwahl – auch Chefarzt

100 % Ein- oder Zweibettzimmer

200 Euro für ambulante Operationen

  • Pauschale bei bestimmten unfallbedingten ambulanten Operationen zur freien Verfügung.

Leistungen bei Unfall

Wartezeiten: es bestehen keine Wartezeiten

2-Bettzimmer und Chefarzt – Tarif KGZ2

Im Krankenhaus

Freie Krankenhauswahl

  • Privatkliniken
  • zahlt die GKV eine Vorleistung, erstatten wir Ihnen die Restkosten der allgemeinen Krankenhausleistungen

Freie Arztwahl

  • 100 % Chefarzt
  • über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus möglich.

100 % Zweibettzimmer

Ambulante Operationen

  • 200 € pauschal für bestimmte Operationen

Bei Krankheiten und Unfällen

Ausland

Im europäischen Ausland

  • zeitlich unbefristeter Schutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt

Im außereuropäischen Ausland

  • einen Monat bei einem vorübergehenden Aufenthalt
  • bis zu 6 Monate, wenn der Vertragsabschluss für diesen Tarif bei Beginn des Aufenthaltes bereits 12 Monate besteht
  • max. drei weitere Monate bei Reiseunfähigkeit


Kurversicherung

Eine ernsthafte Erkrankung mit langem Krankenhausaufenthalt und komplexen Operationen? Oder eine notwendige Erholungspause, um die Gesundheit wieder zu stärken? In solchen Fällen kann eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (kurz: Kur) ärztlich verordnet werden.

Für gesetzlich Versicherte fällt ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag bei stationären Kuren an.

Bei ambulanten Kuren müssen in der Regel die Kosten für Unterkunft sowie Zuzahlungen für Heil- und Arzneimittel selbst getragen werden. Zuschüsse decken dabei oft nicht alle anfallenden Kosten.

Tagegeld bei Kuren – Tarif KombiMed KKUR

Besonderheiten

40 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,

  • die gesetzlich krankenversichert sind,
  • die im brancheneinheitlichen Basistarif versichert sind,
  • die Anspruch auf Heilfürsorge oder vergleichbare Versorgung haben,
  • deren Beihilfebemessungssatz 75% oder mehr beträgt.

bis 80 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,

  • deren Beihilfebemessungssatz mindestens 50% und unter 75% beträgt.

bis 120 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,

  • deren Beihilfebemessungssatz mindestens 25% und unter 50% beträgt.

bis 160 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,

  • die zu 100% privat krankenversichert sind,
  • deren Beihilfebemessungssatz weniger als 25% beträgt.

Tarif sieht unter anderem keine Leistungen vor für

  • ambulante oder stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
  • eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.

Ambulanter Kuraufenthalt

40 EUR bis 160 EUR Tagegeld pro Tag

  • des Kuraufenthaltes vereinbar
  • als Kuraufenthalt sind Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen

75% des vereinbarten Kur-Tagegeldes

  • für jeden Tag des ambulanten/ teilstationären Kuraufenthaltes
  • bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
  • wenn Aufenthalt selbst gezahlt wird (z.B. kein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung)

30 EUR Kur-Tagegeld

  • für jeden Tag des ambulanten/ teilstationären Kuraufenthaltes
  • bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
  • wenn Kosten des Aufenthaltes durch einen Rehabilitationsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) übernommen werden

Stationärer Kuraufenthalt

40 EUR bis 160 EUR Tagegeld pro Tag

  • des Kuraufenthaltes vereinbar
  • als Kuraufenthalt sind Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen

100% des vereinbarten Kur-Tagegeldes

  • für jeden Tag des stationären Kuraufenthaltes
  • bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
  • wenn Aufenthalt selbst gezahlt wird (z.B. kein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung)

40 EUR Kur-Tagegeld

  • für jeden Tag des stationären Kuraufenthaltes
  • bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
  • wenn Kosten des Aufenthaltes durch einen Rehabilitationsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) übernommen werden


Auslandskrankenversicherung

Im Ausland können Arztbesuche, Medikamente oder ein Krankenhausaufenthalt schnell hohe Kosten verursachen, da sie oft privat abgerechnet werden. Mit der Auslandskrankenversicherung der DKV sichern Sie sich und Ihre Familie eine erstklassige medizinische Versorgung und zuverlässige Unterstützung im Notfall – überall auf der Welt.

Auslandsschutz für Einzelpersonen – ReiseMed Tarif RD

Beim Arzt

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen

Arzneimittel

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Arznei- und Verbandmittel, die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen verordnet werden

Beim Zahnarzt

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
  • provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung
  • Reparaturen von bestehendem Zahnersatz

Im Krankenhaus

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Unterkunft und Verpflegung
  • ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland
  • Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson im Krankenhaus bei einem stationären Aufenthalt eines versicherten minderjährigen Kindes
  • Medizinisch notwendiger Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt

Hilfsmittel

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw. Osteopathen verordnet werden

Heilmittel

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw. Osteopathen verordnet werden

Ausland

weltweiter Versicherungsschutz

  • bei jeder Auslandsreise bis zu jeweils 8 Wochen

100 % medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport

  • auch Kosten für eine Begleitperson, wenn diese ebenfalls mitversichert ist

Bis zu 10.000 € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten

  • sofern diese wegen Erkrankungen, als Unfallfolge oder Tod der versicherten Person im Ausland anfallen

Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern

  • bei stationären Aufenthalten, Krankenrücktransport oder Tod der Eltern
  • sowie hierdurch bedingte zusätzliche Rückreisekosten der Kinder

Übernahme Telefonkosten durch Kontaktaufnahme mit unserem Reise-Notruf-Service

Serviceleistungen

24-Stunden Notruf +49 / 2 21 / 57 89 40 05

Assistanceleistungen durch qualifizierte Dienstleister

  • Auskunft zu Kliniken, Spezialkliniken oder Verlegungsmöglichkeiten im Ausland
  • Nennung von Ärzten im Ausland
  • Auskunft zu Arzneimitteln im Ausland
  • Vermittlung eines medizinischen Dolmetschers
  • Organisation des Rücktransports
  • Ggf. Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhaus oder für den Rücktransport
  • Organisation der Notfallbetreuung / Rückreise minderjähriger Kinder
  • Organisation einer Bestattung oder Überführung
  • Unterstützung bei der Organisation und Versendung von Arzneimitteln oder Beschaffung und Versand von Blutkonserven im Ausland
  • Reisemedizinische Informationen
  • Herstellung eines Kontakts zum Hausarzt oder Krankenhausarzt, falls nötig
  • Information der Angehörigen
  • Organisation einer Besuchsreise durch Angehörige

Auslandsschutz für Familien – FamilyMed Tarif RDN

Serviceleistungen

24-Stunden Notruf +49 / 2 21 / 57 89 40 05

Assistanceleistungen durch qualifizierte Dienstleister

  • Auskunft zu Kliniken, Spezialkliniken oder Verlegungsmöglichkeiten im Ausland
  • Nennung von Ärzten im Ausland
  • Auskunft zu Arzneimitteln im Ausland
  • Vermittlung eines medizinischen Dolmetschers
  • Organisation des Rücktransports
  • Ggf. Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhaus oder für den Rücktransport
  • Organisation der Notfallbetreuung / Rückreise minderjähriger Kinder
  • Organisation einer Bestattung oder Überführung
  • Unterstützung bei der Organisation und Versendung von Arzneimitteln oder Beschaffung und Versand von Blutkonserven im Ausland
  • Reisemedizinische Informationen
  • Herstellung eines Kontakts zum Hausarzt oder Krankenhausarzt, falls nötig
  • Information der Angehörigen
  • Organisation einer Besuchsreise durch Angehörige
  • Digitale Sprechstunde während einer Auslandsreise (24 Stunden am Tag)

Bei einer vollstationären medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung des Versicherten zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 500 Euro einmalig je nachfolgend aufgeführter Erkrankung während der Vertragslaufzeit

  • Bösartige Tumorerkrankungen (z.B. Lungenkrebs, Darmkrebs, Brustkrebs)
  • gutartige Tumore des Nervensystems (z.B. Tumor der Hirnhaut oder des Hörnerven)
  • Herzerkrankungen (z.B. Verengung der Herzkranzgefäße, Herzrhythmusstörungen)
  • arterielle Gefäßerkrankungen (z.B. Erweiterung der Bauchschlagader, Verengung der Beinschlagader)
  • Erkrankungen der Wirbelsäule mit Beeinträchtigung von Nerven (z.B. Bandscheibenvorfall)
  • Erkrankungen und Verletzungen des Kniegelenks und des Schultergelenks (z.B. Arthrose, Kreuzbandriss)

Die Pauschale zahlen wir – unabhängig von einer Auslandsreise – auch bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung in Deutschland

Beim Arzt

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen

Arzneimittel
100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Arznei- und Verbandmittel, die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen verordnet werden

Hilfsmittel

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw. Osteopathen verordnet werden

Heilmittel

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw. Osteopathen verordnet werden

Beim Zahnarzt

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
  • provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung
  • Reparaturen von bestehendem Zahnersatz

Im Krankenhaus

100 % der Aufwendungen aus medizinisch notwendiger Heilbehandlung für

  • Unterkunft und Verpflegung
  • ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland
  • Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson im Krankenhaus bei einem stationären Aufenthalt eines versicherten minderjährigen Kindes
  • medizinisch notwendiger Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt

Ausland

weltweiter Versicherungsschutz

  • bei jeder Auslandsreise bis zu jeweils 8 Wochen

100 % medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport

  • auch Kosten für eine Begleitperson, wenn diese ebenfalls mitversichert ist

Bis zu 10.000 € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten

  • sofern diese wegen Erkrankungen, als Unfallfolge oder Tod der versicherten Person im Ausland anfallen

Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern

  • bei stationären Aufenthalten, Krankenrücktransport oder Tod der Eltern
  • sowie hierdurch bedingte zusätzliche Rückreisekosten der Kinder

Übernahme Telefonkosten durch Kontaktaufnahme mit unserem Reise-Notruf-Service


Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor finanziellen Einbußen bei längerem Verdienstausfall. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind – sie lässt sich flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen, sodass Sie auch im Krankheitsfall Ihr Einkommen absichern.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie in den ersten sechs Wochen Ihre volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein reduziertes Krankengeld. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen Sie diese Lücke und können weiterhin Ihre laufenden Kosten wie Miete, Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen decken.

Ein besonderer Vorteil für Arbeitnehmer: Sie bestimmen die Höhe Ihres Krankentagegeldes entsprechend Ihres Einkommens.

Für Selbstständige und Freiberufler kann eine längere Krankheit oder ein Unfall schnell zu erheblichen Einkommensverlusten führen. Daher ist die Krankentagegeldversicherung für sie besonders wichtig.

Mit einer privaten Absicherung genießen Sie finanzielle Sicherheit und können sich in Ruhe auf Ihre Genesung konzentrieren.

KombiMed Krankentagegeld Tarif KTAG (für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer)

Krankentagegeld

100 % Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • für die Dauer der gesamten Arbeitsunfähigkeit.
  • ab vereinbartem Leistungsbeginn in vertraglicher Höhe.
  • mit maximalem Höchstsatz von 520 €.
  • ohne Höchstleistungsdauer von 78 Wochen, wie in der gesetzlichen Krankenkasse.

Krankentagegeld bei Teilarbeitsunfähigkeit

  • Krankentagegeld zusammen mit Arbeitsentgelt darf nicht das volle Arbeitseinkommen überschreiten.
  • für Arbeitnehmer wird die Leistung längstens für 182 Tage gewährt.

steuerfreie Leistungen

  • auch für Sonn- und Feiertage.

Zahlung auch bei stationärer Rehabilitation

  • nach vorheriger schriftlicher Zusage durch die DKV.

Ausland

europaweites Krankentagegeld

  • für die Dauer einer stationären Heilbehandlung im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Tarif KTC (für DKV-vollversicherte Arbeitnehmer)

Krankentagegeld

100 % Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • für die Dauer der gesamten Arbeitsunfähigkeit.
  • ab vereinbartem Leistungsbeginn in vertraglicher Höhe.

<li

  • ohne Höchstleistungsdauer von 78 Wochen, wie in der gesetzlichen Krankenkasse.

7-facher Betrag des vereinbarten Tagegeldes

  • sofern versicherte Person Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetzes bezieht

Krankentagegeld bei Teilarbeitsunfähigkeit

  • Krankentagegeld zusammen mit Arbeitsentgelt darf nicht das volle Arbeitseinkommen überschreiten.
  • für Arbeitnehmer wird die Leistung längstens für 182 Tage gewährt.

steuerfreie Leistungen

  • auch für Sonn- und Feiertage.

Zahlung auch bei stationärer Rehabilitation

  • nach vorheriger schriftlicher Zusage durch die DKV.

europaweites Krankentagegeld

  • für die Dauer einer stationären Heilbehandlung im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Ausland

europaweites Krankentagegeld

  • für die Dauer einer stationären Heilbehandlung im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Tarif KTN2 (für Selbständige und Freiberufler)

Krankentagegeld

100 % Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird ab vereinbartem Leistungsbeginn (ab 4. Tag möglich) Krankentagegeld in vertraglicher Höhe gezahlt. Eine spätere Anpassung an die Einkommensentwicklung ist möglich. Die Leistungsdauer ist unbegrenzt, der Höchstsatz beträgt – abhängig vom Versicherungsbeginn – 300 € (Selbständige) / 520 € (Freiberufler). Leistungsbeginn ist flexibel wählbar.

steuerfreie Leistungen

  • auch für Sonn- und Feiertage

Ausland

europaweites Krankentagegeld

  • für die Dauer einer stationären Heilbehandlung im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Unsere Services

Neben dem DKV Gruppenvertrag und der Klinikrente bieten wir alle notwendigen für Versicherungen für Medizinstudenten, Unternehmen und Privatkunden. Dazu zählen beispielsweise die beliebte betriebliche Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Geschäftskunden und Privatkunden können die DKV Zusatzversicherungen auf unserer Homepage täglich rund um die Uhr online berechnen und abschließen. Nutzen Sie E-Mail, wenn Sie Informationen anfordern wollen oder Fragen haben. Wenn Sie eine Nachricht hinterlassen, wird sich umgehend ein Berater von uns melden.